Mit dem heute beschlossenen Asylpaket der Koalition aus SPD und CDU/CSU kann die Aufnahme von Flüchtlingen besser bewältigt, Verfahren beschleunigt und die Integration erleichtert werden kann. Das hilft den Kommunen bei ihren Kernaufgaben in der Integrationsarbeit. Jetzt kommt es auf die schnelle und gute Praxis an, dann ist die Herausforderung zu schaffen.

Wichtig ist zunächst, dass die Kommunen bei den Sofortmaßnahmen unterstützt werden, um eine menschenwürdige Unterbringung und Betreuung zu organisieren. Dabei helfen die mietfreie Bereitstellung von Bundesimmobilien, Lockerungen im Baurecht, die Aufstockung des Bundesfreiwilligendienstes, aber auch ein größerer finanzieller Handlungsspielraum, um zum Beispiel Personal einzustellen oder Kitaplätze zu schaffen. Der Bund beteiligt sich ab 2016 dauerhaft und strukturell an den Aufnahmekosten. Die Länder müssen die Maßnahmen jetzt ebenso zielgerichtet und schnell umsetzen und dabei die Bundesmittel an die Kommunen weitergeben.

Eine bedeutsame Erleichterung für die Kommunen besteht darin, dass Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive bis zum Abschluss ihres Verfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben sollen. Dafür müssen Bund und Länder schnellstens die nötigen Kapazitäten schaffen, die auch in einen vernünftigen Zustand versetzt werden müssen. Das erleichtert auch die Rückkehr zu einem geordneten Aufnahmeverfahren.

Die Senkung der Flüchtlingszahlen muss durch internationale Maßnahmen und eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge in Europa verfolgt werden. Wir brauchen nicht täglich neue Vorschläge, die sowohl rechtlich als auch praktisch fragwürdig sind, sondern die schnelle Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen. Das hilft Betroffenen, Kommunen und den vielen ehrenamtlich Helfenden am meisten und dient dem sozialen Frieden. Es ist kontraproduktiv, mit Scheinlösungen zu Asylrechtseinschränkungen oder Transitzonen abzulenken. Unsere Verfassung verpflichtet uns unmissverständlich, politisch Verfolgten Asyl zu gewähren. Das hat gute Gründe, auch historische. Daran darf nicht gerüttelt werden.