Bereits 2011 war klar, dass die einzelnen Ortswehren künftig nicht mehr in der Lage sein werden, die erforderlichen ehrenamtlichen Einsatzkräfte während der Tagschleife, insbesondere während der Kernarbeitszeit, aufzubringen. An dieser Tatsache hat sich nichts geändert.
Seit 2011 arbeiten wir also auf ein gemeinsames Feuerwehrhaus hin.

In den Haushalt 2014 sollten dafür Planungsgelder bereitgestellt werden, die auf Antrag der CDU dann wieder gestrichen wurden. Mit dem Ergebnis, dass der Stadtbrandmeister das Handtuch geschmissen hat.

2017 haben wir dann (endlich) beschlossen, den Feuerwehrbedarfsplan der weiteren Planung zugrunde zu legen.

Standortsuche FWH 1
Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Bad Pyrmont 2017

Der Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Bad Pyrmont 2017 kurz „FWBP 2017“ (ORGAKOM Analyse + Beratung GmbH), wurde vom Rat der Stadt Bad Pyrmont u. a. als Entscheidungsgrundlage für die notwendigen Investitionen im Bereich des Brandschutzes für die kommenden Jahre beschlossen.

Bemessungsgrundlage für das im FWBP 2017 festgelegte Schutzziel ist ein kritischer Wohnungsbrand, für den die Qualitätskriterien Hilfsfrist, Funktionsstärke, Einsatzmittel, Erreichungsgrad herangezogen wurden.

Außerdem schlägt der FWBP 2017 vor, aufgrund der baulichen Situation in Holzhausen und Bad Pyrmont einen gemeinsamen Standort zu realisieren, der durch die bessere personelle Verfügbarkeit von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen auch aus einsatztaktischer Sicht besser aufgestellt ist. Auf der Grundlage durchgeführter Fahrzeitsimulationen unter Berücksichtigung der Arbeits- und Wohnortsituation der Feuerwehrangehörigen wird FWBP 2017 aus feuerwehrtechnischer Sicht die Standortoption Süd (Parkplatz am Gondelteich) empfohlen.

Quelle: Bebauungsplan Nr. 1.20.0 „Am Gondelteich“ Begründung und Umweltbericht (Planungsbüro Flaspöhler)

Machbarkeitsstudie und Standortentscheidung

Auf der Grundlage der Ergebnisse des Brandschutzbedarfsplans ist dann 2017 eine Machbarkeitsstudie (kplan AG) als weitere Grundlage zur Standortentscheidung erarbeitet worden. In dieser Studie wurden in einem Scoring-Rating-Verfahren vier Standorte zum Neubau untersucht. Angesetzt wurden die für Feuerwehrhäuser maßgeblichen Kriterien. Die Untersuchung kommt zu folgendem Ergebnis:

  • Standort 1, Stadtwerke; Ergebnis: kein funktionales Konzept möglich
  • Standort 2, Autohaus Welger; Ergebnis: gut bis sehr gut geeignet (134 Punkte)
  • Standort 3, Parkplatz Südstraße; Ergebnis: sehr gut geeignet (145 Punkte)
  • Standort 4, Gelände Staatsbad; Ergebnis: kein funktionales Konzept möglich

Die durch die kplan AG überschlägig ermittelten Kosten sind bei den beiden geeigneten Standorten 2 und 3 in etwa gleich. Durch die kplan AG wird der Standort 3 „Parkplatz Südstraße“ (Am Gondelteich) empfohlen.

Da mit einer Entscheidung für den am besten geeigneten Standort 3 an dieser Stelle öffentliche Parkplätze verloren gehen werden, wurden durch die kplan AG ebenfalls potentielle Flächen zum Ausgleich für den Parkplatzverlust untersucht. Es konnte aufgezeigt werden, dass die wegfallenden öffentlichen Parkplätze mit der Errichtung adäquater Parkplätze in ausreichender Zahl zu kompensiert werden können. Die Kompensation des Parkplatzverlustes soll gemäß politischer Beschlusslage durch verschiedene Maßnahmen ausgeglichen werden.

Quelle: Bebauungsplan Nr. 1.20.0 „Am Gondelteich“ Begründung und Umweltbericht (Planungsbüro Flaspöhler)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Pyrmont hat in seiner Sitzung am 15.11.2018 den „Parkplatz Südstraße“ als Standort für eine gemeinsames Feuerwehrhaus der Wehren Holzhausen und Bad Pyrmont beschlossen.

Dabei war auch klar, dass mit der Standortfrage, nicht nur eine Frage Brandschutzes, sondern auch eine städtebauliche Frage, nämlich die der Parkmöglichkeiten beantwortet werden muss. Daher hat es die entsprechenden Beschlüsse zu den Ersatzparkplätzen gegeben.

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Kompensation des Parkplatzverlustes
Parkplätze

Um geeignete Standorte zur Kompensation der entfallenden Parkplätze zu finden, ist eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe (AG) mit Vertretern des Bauamts, der Kämmerei und der Wirtschafsförderung gegründet worden. Das FG Ordnung und Soziales der Stadtverwaltung hat ab dem 23.03.2019 während Veranstaltungssaison Zählungen der Belegung der öffentlichen Parkplätze entlang der Südstraße durchgeführt, um belastbare Zahlen der tatsächlichen Nutzung und Auslastung für die weitere Planung zu erhalten. Es wurde festgestellt, dass eine volle Auslastung aller Parkflächen im Bereich der Südstraße lediglich an einem Veranstaltungstag, dem Eröffnungstag der „Landpartie“, am 01.05.2019, mit 764 Parkplätzen erreicht wurde. An weiteren fünf Veranstaltungstagen wurde eine Belegung von 70% nicht überschritten.

Auf Grundlage dieser Messergebnisse ist die AG zu dem Ergebnis gekommen, dass zukünftig ein Bestand von 70 bis 75% der bislang zur Verfügung stehenden Stellplätze den überwiegenden Bedarf bei Großveranstaltungen abdecken würde und die Deckung von 75% des Bestands empfohlen. Da das Ergebnis der Zählungen deutlich zeigt, dass eine Kompensation der entfallenden Parkplätze im Verhältnis 1:1 nicht erforderlich ist, haben die politischen Gremien den am 03.09.2019 beschlossen, den ermittelten Bedarf an öffentlichen Parkplätzen auf 75% des aktuellen Bestands festzulegen, das sind 573 Stellplätze. Als Ausgleich für die im Plangebiet entfallenden Stellplätze sind, vor bzw. zur Erstellung des neuen gemeinsamen Feuerwehrhauses am heutigen Parkplatz Gondelteich, rd. 115 neue Stellplätze zentrumsnah herzustellen. Der festgelegte Parkplatzbedarf kann gemäß politischer Beschlusslage ausgeglichen werden.

Eine Beeinträchtigung der Innenstadtfunktion und der Kurstadt insgesamt infolge eine Parkplatzverlustes im Zusammenhang mit dem Neubau des Feuerwehrhauses kann somit ausgeschlossen werden.

Quelle: Bebauungsplan Nr. 1.20.0 „Am Gondelteich“ Begründung und Umweltbericht (Planungsbüro Flaspöhler)

8-Minuten-Hilfsfrist
Hilfsfrist

Bemessungsgrundlage für das im FWBP 2017 festgelegte Schutzziel ist ein kritischer Wohnungsbrand, für den die Qualitätskriterien Hilfsfrist, Funktionsstärke, Einsatzmittel, Erreichungsgrad herangezogen wurden.

Die Hilfsfrist beträgt gemäß den „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ insgesamt 9,5 Minuten und teilt sich auf in 1,5 Minuten Gesprächs- und Dispositionszeit sowie 8 Minuten Ausrück- und Anfahrtszeit.

Sie bildet die Planungsgrundlage für die Standorte der Feuerwehr und die Verfügbarkeit der Feuerwehrangehörigen. Auf Basis der maßgeblichen Kriterien wird im FWBP 2017 das Schutzziel für die Stadt Bad Pyrmont wie folgt festgelegt.

  • Die personelle, materielle und organisatorische Konzeption der Feuerwehr Bad Pyrmont soll in 90% aller Fälle gewährleisten, dass ab Alarmierung jede Einsatzstelle im Stadtgebiet innerhalb von 8 Minuten mit einer taktischen Einheit von 9 Feuerwehrangehörigen erreicht wird.
  • Der zweite Abmarsch soll nach weiteren 5 Minuten, also nach insgesamt 13 Minuten ab Alarmierung, die Einsatzstelle mit mindestens 7 Feuerwehrangehörige erreichen.

Quelle: Bebauungsplan Nr. 1.20.0 „Am Gondelteich“ Begründung und Umweltbericht (Planungsbüro Flaspöhler)

Alle Entscheidungen "Pro Gondelteich" wurden auf Grundlage von Fakten getroffen. In die Abwägungsprozesse sind Ergebnisse aus div. Fachgutachten, Stellungnahmen und/oder Empfehlungen von Ingenieurbüros, Landes- und Kreisbehörden, Verbänden usw. einbezogen worden (Nachzulesen auch im Bebauungsplan Nr. 1.20.0 „Am Gondelteich“

Es wurde sehr analytisch vorgegangen, nicht emotional.

Abwägungs- und Entscheidungsprozess

Bestandteile des Abwägungs- und Entscheidungsprozesses waren u.a Fachgutachten, Stellungnahmen und/oder Empfehlungen:

  • Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Hameln-Pyrmont
  • Flächennutzungsplan der Stadt Bad Pyrmont
  • Baugrunduntersuchung und Bewertung
  • Heilquellenschutz
  • Lokalklimatische Verhältnisse
  • FFH-Vorstudie
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Schalltechnische Stellungnahme
  • Hinweis zum Immissionsschutz
  • Verkehrliche Erschließung
  • Ver- und Entsorgung
  • Altlasten, Altablagerungen und Altstandorte
  • Archäologische Hinweise

Jetzt wird der Standort "Gondelteich" plötzlich wieder in Frage gestellt. Und wir haben wieder eine Analyse von 8 Standorten vorliegen, die bereits in der Vergangenheit Bestandteil der Standortsuche waren - und als nicht tauglich eingestuft wurden.

Standortsuche FWH 3

Und wieder zeigt sich, dass der Standort "Gondelteich" am besten geeignet ist.

Bei allen anderen Strandorten bestehen mehrere Ausschlusskriterien bzw. erhöhte Genehmigungsrisiken, um dort ein gemeinsames Feuerwehrhaus zu errichten. Dass diese Standorte nicht geeignet sind.

Standortanalyse

Tabellarische Kurzanalyse

Insofern ist der Punkt, dass Verfahren am Gondelteich einzustellen und an einem Standort weiterzuführen, der überhaupt nicht geeignet ist, nicht nachvollziehbar. Es wäre die weiter Verschwendung von Geld und Zeit.