Pressemitteilung: Kostenobergrenze gemeinsames Feuerwehrhaus
Wir freuen uns, dass durch die Anhebung der Kostenobergrenze auf 15 Mio. € die Planungen für das gemeinsame Feuerwehrhaus fortgeführt werden können. Die Anpassung wurde aufgrund der Preissteigerungen erforderlich, die wir alle täglich erfahren. Allerdings hätten wir uns eine Kostenobergrenze von 16 Mio. € - wie von dem Beratungsbüro SIKMa vorgeschlagen – gewünscht.
Die vorgelegten Unterlagen des Beratungsbüros SIKMa machten deutlich, dass allein die massiven Preiserhöhungen im Bausektor zu einer Anhebung der Kostenprognose von 10,7 Mio.€ um 3,2 Mio. € auf 13,9 Mio. € führten. Die steigende Zinsen sind für einen weiteren Anstieg der prognostizierten Kosten verantwortlich. Der Grund liegt darin, dass der Leitzins der EZB, der im ersten Quartal 2022 bei -0,5 % lag, auf 2,25 % im Februar 2023 angestiegen ist. Ein weiterer Grund für die Notwendigkeit der Anhebung der Kostenobergrenze ergab sich aus entwurfsbedingten Preissteigerungen. In den Planungen wurde deutlich, dass eine Erhöhung der Bruttogeschossfläche (BGF) von 2.500 m² auf 2.900 m² erforderlich sein wird. Daraus ergibt sich eine zusätzliche Preissteigerung von 2,1 Mio. €.
Die von der SIKMa GmbH anhand nachvollziehbarer, transparenter Kriterien vorgeschlagene Erhöhung der Kostenobergrenze auf 16 Mio. € setzt sich also zusammen aus der Kostenobergrenze aus Mai 2022 (10,7 Mio. €), Preissteigerungen „am Markt“ (3,2 Mio. €) und entwurfsbedingten Preissteigerungen (2,1 Mio. €).
Wir sind der Auffassung, dass die Planer in der Lage sein müssen, innerhalb des Kostenrahmens ein adäquates Feuerwehrhaus bauen zu können. Daher haben wir den plausibel und nachvollziehbaren Vorschlag der Verwaltung und der Beratungsfirma SIKMa unterstützt, die Kostenobergrenze auf 16,0 Mio. € festzulegen. Leider hat dieser Vorschlag keine Mehrheit gefunden.
Durch unsere Zustimmung zur Kostenobergrenze von 16 Mio.€ wollten wir vermeiden, dass wir uns selbst vergaberechtliche Blockaden schaffen, indem wir die Grenze 1 Mio. € niedriger ansetzen als von Fachleuten begründet und vorgeschlagen. Selbstverständlich würden wir uns freuen, wenn wir einen Bieter finden, der ein ansprechendes, modernes und zukunftsorientiertes Feuerwehrhaus zu einem günstigeren Preis anbietet.
Uwe Schrader stellte klar: „Die Preissteigerungen sind unabhängig von dem Standort des Gebäudes. Sie sind auch unabhängig davon, ob ein Feuerwehrhaus, eine Sporthalle oder eine Schule gebaut werden soll. Die Steigerungen ergeben sich allein aus dem aktuellen Marktgeschehen. Weitere Verzögerungen führen nur zu weiteren Kosten.“
Übrigens:
Die Frage, warum die Brutto-Geschoss-Fläche im weiteren Planungsverlauf gegenüber der Erst-Planung angestiegen ist, lässt sich so beantworten:
Aus dem Raumbuch ergeben sich (lediglich) bestimmte Anforderung an das Gebäude, aber keine architektonischen Details.
So ergeben sich aus dem Raumbuch und der Prognose für die Räume in Abhängigkeit ihres Bestimmungszwecks bestimmte Mindestgrößen. In der bautechnischen Planung können sich dann aber andere Flächen ergeben. Hierzu ein Beispiel: Ein Raum im Erdgeschoss soll mindestens 7,0 m lang und 4,0 m breit sein. Wenn der darüber liegende Raum mindestens 8,0 m lang und 4,0 m breit sein muss, macht es Sinn, den Raum im Erdgeschoß 8,0 m lang zu bauen, damit die tragenden Wände übereinanderstehen. Das hat ggf. zur Folge, dass auch der Flur und der gegenüberliegende Raum 1,0 m länger gebaut werden muss. Dies führt insgesamt dazu, dass die Bruttogeschossfläche zunimmt.
Es ist jetzt Aufgabe der Planer diese Flächen zu optimieren.