Kommunalpolitik verstehen - Fachausschüsse, Verwaltungsausschuss und Rat
Bevor in den Gemeinden Niedersachsens wichtige Entscheidungen getroffen werden, durchlaufen sie eine sogenannte „Beratungsfolge“. Diese stellt sicher, dass Vorschläge in spezialisierten Fachausschüssen beraten und diskutiert, im Verwaltungsausschuss vorbereitet und letztlich im Gemeinderat beschlossen werden. Erfahre hier, wie dieser Prozess funktioniert und welche Gremien beteiligt sind!
Es gibt in den Gemeinden bestimmte Verfahrensschritte, die eingehalten werden müssen, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden können. Diese Beratungsfolge legt fest, welche Gremien oder Ausschüsse sich zuerst mit einem Thema befassen, bevor der Gemeinderat eine Entscheidung trifft. Hier ist ein Überblick darüber, wie das abläuft:
Fachausschüsse:
Die Fachausschüsse werden nach § 71 Abs. 1 NKomVG als beratende Ausschüsse gebildet. Es sind spezielle „Arbeitsgruppen“ innerhalb der Gemeinde, die sich mit bestimmten Themenbereichen beschäftigen, wie zum Beispiel der Ausschuss Bauen, Klima- und Umweltschutz (BKU), der Schul- und Jugendausschuss (SuJ) und der Ausschuss Feuerschutz, Sicherheit und Verkehr (AFSV). Diese Ausschüsse prüfen und beraten die Vorlagen (also Vorschläge) zu einem bestimmten Thema. Die Sitzungen der Fachausschüsse sind in der Regel öffentlich, „… soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner das Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern“ (§ 64 Abs. 1 Satz 1 NKomVG).
Verwaltungsausschuss:
Nach den Fachausschüssen kommt der Hauptausschuss (der Verwaltungsausschuss - "VA") ins Spiel. Dieser Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister und einer kleinen Gruppe von Ratsmitgliedern. Er bereitet die Beschlüsse des Rates vor und trifft in bestimmten Fällen auch selbst Entscheidungen. Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses sind per Gesetz nicht öffentlich (§ 78 Abs. 2 Satz 1 NKomVG).
Rat:
Am Ende der Beratungsfolge steht der Rat der Gemeinde. Der Rat ist das zentrale Entscheidungsorgan und setzt sich aus allen gewählten Mitgliedern der Gemeinde zusammen. Er trifft die endgültigen Entscheidungen, zum Beispiel über Bauprojekte oder den Haushalt. Die Sitzungen des Rates sind, wie die Sitzungen der beratenden Fachausschüsse in der Regel öffentlich, damit die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, wie und warum Entscheidungen getroffen werden. Auch hier gibt es aber manchmal nicht öffentliche Sitzungen, wenn vertrauliche Informationen besprochen werden müssen (§ 64 Abs. 1 Satz 1 NKomVG).
Zusammengefasst:
- Fachausschüsse: überwiegend öffentlich, manchmal nicht öffentlich (§ 64 Abs. 1 NKomVG).
- Verwaltungsausschuss: nicht öffentlich (§ 71 Abs. 1 NKomVG).
- Rat: überwiegend öffentlich, manchmal nicht öffentlich (§ 64 Abs. 1 NKomVG).
Diese Beratungsfolge sorgt dafür, dass Themen gründlich geprüft und öffentlich diskutiert werden, bevor endgültige Entscheidungen im Gemeinderat getroffen werden.
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