Die Corona-Krise stellt Gesellschaft, Verwaltung und Unternehmen, hier besonders die touristischen Unternehmen, vor extreme Herausforderungen. Eine entsprechende Regelung, wie sie Hameln für Hamelner Gewerbebetriebe getroffen hat, ist auch für die Unternehmen in Bad Pyrmont sinnvoll.

Wir haben daher bereits gestern mit unseren Partnern der Gruppe 17 bei der Verwaltung beantragt,
dass die Verwaltung
• prüft, ob die Stadt Bad Pyrmont auch als Bedarfszuweisungskommune ein Hilfspro-
gramm/Vereinfachungsprogramm, ähnlich dem der Stadt Hameln, initiieren kann, das die Gewerbetreibenden kurzfristig finanziell entlastet und somit deren Liquidität verbessert,

• prüft, ob die Möglichkeit einer Stundung der bis zum 31.03.2020 fälligen oder noch fällig werdenden Gewerbesteuer ohne Antrag möglich ist, und

• die erforderlichen Beschlüsse im Umlaufverfahren herbeiführt.

Auch wenn aufgrund der bestehenden Rechtslage entsprechende Anträge bereits jetzt möglich sind, sollte das Antragsverfahren möglichst vereinfacht und beschleunigt werden bzw. die Stundung antragslos möglich sein.
Es ist dabei auch sicherzustellen, dass „großzügige“ Regelungen, z. B. der Zinsverzicht, nicht den Bestimmungen entgegenstehen, die Bad Pyrmont als Bedarfszuweisungskommune einzuhalten hat, und die Liquidität der Stadt sichergestellt ist.

Viele Grüße und bleibt/bleiben Sie gesund