Im letzten Ausschuss für Bauen, Klima- und Umweltschutz am 14.02.2023 beantragte die Gruppe SPD/WiR "Die Verwaltung solle prüfen, welche Anreize geschaffen werden können, um Schottergärten in naturnahe, insektenfreundliche (Vor-)Gärten umzugestalten, bevor bauordnungsrechtlichen Maßnahmen zur Anwendung kommen."

Unser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Schottergärten sind gemäß § 9 Abs.2 Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) unzulässig. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat mit Beschluss vom 17. Januar 2023 bestätigt, dass Behörden die Beseitigung von Schottergärten anordnen dürfen.

Nicht nur um Insekten, Vögeln und anderen Wildtieren die erforderlichen Lebensräume zu geben, auch aufgrund des Klimawandels ist es erforderlich die Bebauung und Versiegelung von Flächen auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Regenwasser kann kaum versickern, Starkregen führt zur Überlastung der Kanalisation. Die Oberfläche erhitzt sich im Sommer stark und heizt das Gebäude zusätzlich auf. Ebenso ist die größtmögliche Durchsetzung dieser Vorschrift aufgrund der Mitgliedschaft im Bündnis für Artenvielfalt anzustreben.

Um dieses Ziel zu erreichen, soll nicht allein auf bauordnungsrechtliche Maßnahmen zurückgegriffen werden. Vielmehr soll auf Initiative der Verwaltung unter Beteiligung der Lenkungsgruppe „Bündnis für Artenvielfalt“ und ggfs. unter Mitwirkung weiterer Akteure eruiert werden, welche Maßnahmen kurz- und mittelfristig umgesetzt werden können, damit Eigentümer die Umgestaltung der Gärten vornehmen.

Im ersten Schritt sollen die Grundstückseigentümer nicht sanktioniert werden, sondern lieber positiv abgeholt, informiert und überzeugt werden.

Terminvormerkung: Am 09.03.2023 findet um 19.00 Uhr ein vom NABU und dem Bündnis für Artenvielfalt organisierter Vortrag zum Thema Schottergärten im STADT:RAUM der Stadt Bad Pyrmont, Rathausstr. 1. statt

Unser Antrag: 27.01.2023: Antrag SPD/WiR Massnahmen gegen Schottergärten fuer naturnahe Vorgärten